AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Patrick Oppliger, Burgackerstrasse 6, 3432 Lützelflüh
1. Gebrauch und Sorgfaltspflicht
Das vermietete Fahrzeug ist ausschliesslich zum privaten Gebrauch und als Reisemobil zu nutzen. Das Fahrzeug ist Eigentum von Patrick Oppliger, Burgackerstrasse 6, 3432 Lützelflüh. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, ein Übergabeprotokoll über den Zustand des Fahrzeugs vor Abfahrt und bei Rückgabe auszufüllen. Dieses Dokument gilt im Streitfall als Beweis. Der Mieter akzeptiert das Fahrzeug im übernommenen Zustand am Tag der Abreise. Der Mieter darf ausschliesslich in den Ländern reisen, die er bei Reservierungsanfrage angegeben hat (Reiseziel gemäss Mietvertrag).
Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen und achtet während der Mietdauer auf das reibungslose Funktionieren des Fahrzeugs. Dazu kontrolliert der Mieter regelmässig, d.h. mindestens alle 1'000 Kilometer, den Öl- und Kühlwasserstand, sowie den Reifendruck.
Folgende Bedingungen des Vermieters sind strikte einzuhalten:
- Im Fahrzeug ist das Rauchen strengstens untersagt
- Das Fahrzeug darf nicht überladen werden
- Das Fahrzeug darf nicht untervermietet oder ausgeliehen werden
- Das Fahrzeug darf nicht für den Transport von Waren oder das Durchführen eines Umzugs verwendet werden
- Die Benutzung des Fahrzeugs ist für Personen verboten, die unter Medikamenten, Alkohol oder Rauschgifteinfluss stehen
Hunde dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter mitreisen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass keine Beschädigungen im Fahrzeug durch das Tier entstehen. Sobald eine Beschädigung geschieht, ist diese unmittelbar dem Vermieter zu melden und der Mieter hat für die entstandenen Kosten selbst aufzukommen. Zudem ist eine Hundereinigungspauschale durch den Mieter geschuldet.
2. Mieter/in, Fahrer/in
Der/die Mieter/in des aktuell gemieteten Fahrzeugs müssen bei Mietantritt mindestens 21 Jahre als sein und bescheinigt/bescheinigen, dass sie seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises für Personenwagen sind (Kategorie B, bis 3.5 Tonnen)
Ein/e Zusatzfahrer/in kann unter den gleichen Voraussetzungen aufgeführt werden.
3. Preise
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer von 7.7 %. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Im Mietpreis sind 250 km pro Mietnacht einbegriffen, jeder weitere Kilometer wird mit 80 Rappen bei der Abgabe des Fahrzeuges abgerechnet.
4. Zahlung und Kaution
Der gesamte Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor der Buchung auf das angegebene Konto des Vermieters zu bezahlen. Bei einer kurzfristigen Buchung ist der gesamte Betrag vor der Abreise zu bezahlen.
Die Kaution entspricht dem Versicherungsselbstbehalt von CHF 1000.--. Die Kaution kann zur Deckung der Reparaturkosten im Schadensfall verwendet werden. Sie kann auch zur Deckung des Selbstbehalts verwendet werden und dient ebenso zur Deckung von allen Beträgen, die der Mieter dem Vermieter gemäss den Bedingungen des Mietvertrages schuldet.
Die Kaution kann entweder per Twint oder Bargeld bezahlt werden.
Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung abzulehnen, wenn der Mieter die Kaution am Abreisetag (vor der Abreise) nicht hinterlegt. Der Mieter erhält in diesem Fall keinerlei Rückerstattung des Mietpreises.
Sind am Fahrzeug anlässlich der Rückgabe keine Schäden vorzufinden, verpflichtet sich der Vermieter die Kaution bei Rückgabe des Fahrzeugt wieder zurückzugeben.
5. Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeugs
Das Mietfahrzeug inkl. Das obligate Zubehör wird zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten beim Standort an der Burgackerstrasse 6, 3432 Lützelflüh, innen und aussen gereinigt und in einwandfreiem Zustand ohne erkennbare Mängel zur Übergabe bereitgehalten. Ist das gebuchte Fahrzeug am Übergabetag (verspätete Rückgabe durch Vormieter, Unfälle, Pannen etc.) durch nicht von Patrick Oppliger verschuldete Ursachen nicht verfügbar, so bemüht er sich dieser um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Sollte dies nicht möglich sein, werden die geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Jegliche darüber hinaus gehende Ansprüche lehnt der Vermieter ab.
Das Fahrzeug ist am vereinbarten Rückgabetermin gemäss Mietvertrag bereit zu halten. Aus Rücksicht auf den nächsten Mieter ist der Rückgabetermin strikte einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Steht das Fahrzeug, ohne vorherige Vereinbarung, verspätet zur Rücknahme bereit, wird pro Stunde Verspätung CHF 100.—in Rechnung gestellt. Sollte aus einer verspäteten Rückgabe ein finanzieller Schaden entstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Das Fahrzeug ist innen besenrein gereinigt und frei von jeglichem Abfall zu retournieren. Bei starken Verschmutzungen, insbesondere bei Missachtung der unter Ziffer 1 festgelegten Bedingungen (Rauchen, Tiere), werden für die Nachreinigung effektiv anfallende Kosten zzgl. Einer Gebühr von CHF 200.—verrechnet.
Allfällige Schäden am oder im Fahrzeug sowie fehlendes oder beschädigtes Mobiliar/Zubehör wird dem Mieter mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen in Rechnung gestellt.
6. Schäden und Reparaturen
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrsrechtliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör gemäss Mietvertrag zum Gebrauch.
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich zuerst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo das Fahrzeug repariert wird. Reparaturen, die ausgeführt werden, ohne den Vermieter orientiert zu haben, sind vom Mieter grundsätzlich selbst zu tragen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Originalrechnung-/ Quittung zurückerstattet.
Bei einem Schaden ist der Mieter verpflichtet alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Der Ausfall einzelner Komponenten des Fahrzeugs, welche eine Fortsetzung der Reise nicht verunmöglichen, berechtigt zu keiner Schadenersatzforderung gegenüber dem Vermieter.
Reparaturkosten eines Schadens werden bis zum Selbstbehalt von CHF 1000.—an den Mieter weiterverrechnet. Ist eine Reparatur teurer als der Selbstbehalt, wird dem Mieter nur der Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Eine Schadenabrechnung kann einige Wochen oder Monate nach Fahrzeugrücknahme an den Mieter weiterverrechnet werden.
7. Verdeckte Schäden
Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden entdeckt, so hat der Vermieter Anrecht darauf, den Mieter für die Instandstellung zu belangen.
8. Annullierungsbedingungen
Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Mietantritt ist die Stornierung kostenlos und die Kosten werden zurückerstattet. Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Mietantritt, bezahlt der Mieter 60 % selbst, bei weniger als 30 Tagen wird der ganze Mietpreis nicht zurückerstattet. Allfällig nicht bezahlte Kosten werden in Rechnung gestellt.
Eine Annullationskosten- / Reiseversicherung ist Sache des Mieters. Bei einer Stornierung wird eine Annullierungsbestätigung für die Versicherung ausgestellt.
9. Versicherung und Haftung
Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt CHF 1000.—pro Schadenfall) und einer Haftpflichtversicherung (Selbstbehalt CHF 1000.—pro Schadenfall) gedeckt.
Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens.
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeugs entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Die Mieter haftet, wenn er das gemietete Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Für Schäden oder Ausfall des Fahrzeugt während der Mietdauer, die durch mangelhaften Unterhalt des Mieters oder unsachgemässen Umgang des Fahrzeugs entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter lehnt in diesem Fall jegliche Haftung für Ausfalltage und Reparatur ab.
10. Gebühren, Treibstoff und Bussgelder
Sollte während der Mietzeit eine Geldbusse wegen eines Verstosses, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreitung von Parkzeiten etc. eintreffen, ist der Mieter verpflichtet, diese sofort nach Vorlage der Busse zu zahlen.
Die Einhaltung von länderspezifischen Vorschriften beim Transport von Gegenständen auf oder am Fahrzeug obliegt dem Mieter.
Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank (Diesel) übergeben und ist vollgetankt zu retournieren. Ist dies nicht der Fall, werden dem Mieter pro Liter CHF 2.50 in Rechnung gestellt.
Dieselkosten, Autobahn-, Tunnel- sowie andere Strassen- und Verkehrsgebühren gehen zulasten des Mieters. Die Schweizer Autobahnvignette ist im Mietpreis inbegriffen.
11. Unfall / Einbruch
Jeder Unfall oder Einbruch ist zwingend der örtlichen Polizei zu melden. Ebenso muss der Vermieter sofort telefonisch benachrichtigt werden (Tel. +41 79 615 34 32), damit dieser der Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung nachkommen kann. Auf einen Polizeirapport ist in allen Fällen zu bestehen.
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, das Europäische Unfallprotokoll, welches im Fahrzeug hinterlegt ist, auszufüllen. Das Protokoll muss vollständig mit Namen und Adressen aller Beteiligten uns Zeugen ausgefüllt sein, sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Versicherungen. Das Schadenausmass beim Mietfahrzeug wie auch beim Unfallgegner ist mit Fotos und/oder Skizzen zu dokumentieren.
Entwendete oder beschädigte Gegenstände im Eigentum des Mieters, sind im Falle eines Einbruchs in das Fahrzeug, nicht versichert. Eine persönliche Diebstahlversicherung ist Sache des Mieters.
12. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 3400 Burgdorf, Schweiz. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
mit der Unterzeichnung des Mietvertrages in Kraft. Auf diesen Mietvertrag und auf das Vertragsverhältnis insgesamt ist Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen (insbesondere IPRG).